Ordnungsgemäße Übergabe eines Autos mit Kfz-Vertrag
Privat oder mit dem Händler, Menschen, die ein Fahrzeug besitzen, kennen den Umgang mit einem Kaufvertrag. Das Überprüfen des Fahrzeuges und der Daten sind wichtige Punkte bei dem Kauf eines Fahrzeuges.
Menschen, die ein Auto verkaufen möchten, brauchen einen Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge. Dieser Vertrag beinhaltet die Daten des Verkäufers, des Käufers und den vollständigen Daten des Autos. Zusätzlich wird der vereinbarte Betrag für das Kraftfahrzeug von Käufer und Verkäufer verhandelt und in dem Vertrag notiert. Das Datum und die Unterschriften beider Vertragspartner machen den Kaufvertrag gültig.
Das Fahrzeug sollte frei von Mängeln sein. Dies wird in der Regel schriftlich in dem Kaufvertrag festgehalten. Werden Unfallschäden oder wichtige Mängel verschwiegen, kann man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen. Der Kaufvertrag kann daraufhin angefochten werden. Der Käufer kann nach Vorlage des Fahrzeugbriefs die vom Verkäufer angegebenen Daten überprüfen. Als Verkäufer kann man die Vorlage des Führerscheins fordern, wenn der Käufer auf eine Probefahrt Wert legt. Bei einer Probefahrt kann der Käufer das Fahrverhalten des Fahrzeugs testen. Man kann als Käufer den Verkäufer darum bitten, das Fahrzeug von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Versteckte Mängel können durch diese Prüfung rechtzeitig entdeckt werden, die Kosten übernimmt in der Regel der Käufer.
Den Vertrag sollte der Käufer mit dem Eigentümer des Fahrzeuges abschließen. Ist dieser nicht persönlich anwesend, muss der beauftragte Verkäufer dem Käufer eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen. In dieser Vollmacht wird der stellvertretende Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug zu veräußern. Der Käufer steht laut Gesetz in der Pflicht, das erworbene Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen in der zuständigen Zulassungsstelle anzumelden. Die Bezahlung in bar ist in den meisten Fällen vom Verkäufer gewünscht. Bei anderen Zahlungsmethoden kann es zu einem späteren Zeitpunkt Probleme geben.
Vordrucke von Kfz-Kaufverträgen kann man im Internet, in Schreibwarenläden oder in Automobilklubs finden. Eine Mitteilung an die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge und an den Versicherer der Haftpflichtversicherung wird notwendig. Das betrifft beide Vertragspartner. Sofern der Verkäufer sich kein neues Fahrzeug zulegt, entfallen entsprechende Gebühren und Zahlungen.