Darlehensvertrag: Formular ist im Internet abrufbar
Ein Darlehensvertrag kann auch zwischen Privatpersonen rechtsgültig und verbindlich abgeschlossen werden, wobei auch die Konditionen selbstständig ausgehandelt und festgelegt werden dürfen.
Wünsche, wie zum Beispiel ein Neuwagen oder ein neues Haus bedürfen meist einer hohen Geldsumme. Für die Erfüllung solcher Wünsche müssen die meisten Menschen einen Kredit oder einen Darlehensvertrag abschließen. Damit ist es dann möglich, den geforderten Kreditbetrag von dem Kreditgeber zu erhalten. Allerdings fordert der Kreditgeber für solch eine Dienstleistung einen finanziellen Aufschlag, der in den Rückzahlungen des Kreditnehmers inbegriffen ist.
Das bedeutet, dass die Summe aller Rückzahlungen den vereinbarten Kreditbetrag übersteigt und diese entsprechend des festgelegten Zinssatzes errechenbar sind. Der monatlich zu zahlende Tilgungsbetrag steigt, der Zinsbetrag wird allerdings verhältnismäßig geringer. Vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages kann auch eine anfängliche Zahlungspause vertraglich festgelegt oder sich für die sogenannte Annuitäten-Periode entschieden werden. Durch die ausfallende Rückzahlung entsteht in beiden Fällen eine höhere Tilgungsschuld. Deshalb ist es ratsam und notwendig, diesen Schritt vor Abschluss eines Kredit- oder Darlehensvertrages vernünftig zu überdenken.
Darlehen oder Kredite können aber nicht nur von Kreditinstituten vergeben werden, sondern auch zwischen Privatpersonen ist es möglich, einen rechtlich gültigen Darlehensvertrag abzuschließen. Ein beispielhafter Darlehensvertrag (Formular oder Muster) kann unentgeltlich im Internet eingesehen und natürlich auch ausgedruckt werden. Ein Darlehensvertrag, der zwischen Privatpersonen vereinbart wird, ist meist einfach formuliert und die rechtlichen Anforderungen sind weniger ausführlich, als es bei der Vergabe durch ein Kreditinstitut der Fall ist. Aber auch hierbei ist immer darauf zu achten, dass ein möglicher Bürge gefunden wird und für eventuell eintretende Zahlungsausfälle aufkommen kann.
Solch eine Vereinbarung gilt für den Kreditgeber als eine finanzielle Sicherheit, die unbedingt vertraglich festgeschrieben werden sollte. Der Ausfall von Rückzahlungen kann für den Kreditgeber ein Kündigungsgrund des Vertragsverhältnisses sein und ermöglicht diesem die gerichtliche Einforderung der Restschuld. Als Sicherheiten können notariell beglaubigte Werte von Grundstücken oder von anderen Wertgegenständen gelten. Der Kreditnehmer hat viele Möglichkeiten, sich gegen etwaige Zahlungsausfälle abzusichern, um die eigene Liquidität nicht zu gefährden. In den meisten Fällen ist der Nachweis einer sogenannten Bonität notwendig, überhaupt Anspruch auf einen Kredit zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen muss.