Angelschein: eine Notwendigkeit, wenn man angeln will
Unter Angeln versteht man die Fischerei mithilfe einer Handangel. In Deutschland darf dieser Sport nicht ohne Weiteres ausgeübt werden, man benötigt hierfür eine amtliche Genehmigung.
Wenn man im Volksmund von Angelscheinen spricht, so ist der so genannte Fischereischein gemeint. Dieser erlaubt es dem Besitzer in Deutschland, in deutschen Gewässern Fischerei zu betreiben, zu angeln. Die Ausstellung eines solchen Dokuments erfolgt mit wenigen Ausnahmen durch die Bezirksregierung. Eine Voraussetzung ist allerdings das Bestehen der Fischereiprüfung, die die Beantragung des Fischereischeins legitimiert. Die Prüfung unterscheidet sich je nach Bundesland, beinhaltet jedoch immer einen theoretischen Wissensteil sowie einen Praxisteil. Erst wenn man den Theorieteil der Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird man zur praktischen Prüfung zugelassen. Hierbei muss der Prüfling anhand von Bildern ca.50 einheimische Fische identifizieren und ein Profi-Angelgerät fachmännisch zusammenbauen. Ist die Fischereiprüfung in ihren beiden Teilen bestanden, so ist sie ein Leben lang gültig.
Nun kann also der Fischereischein beantragt werden, der jedoch allein nicht ausreicht, um legal Angelsport auf deutschen Gewässern zu betreiben. Eine weitere Voraussetzung zum Angeln stellt nämlich der Gewässerschein dar. Dieser weist nach, dass man fischen darf. Die Ausstellung erfolgt durch den Gewässer-Besitzer. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einem Fischverein beizutreten. Auf diesem Wege bekommt man die Erlaubnis in allen Gewässern, die dem Verein gehören, zu angeln.
Die Beantragung eines Angelscheins kann nur ordnungsgemäß erfolgen, wenn die soeben beschriebenen Schritte in der festgesetzten Reihenfolge erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Fischereiprüfung bestanden werden muss, anschließend der Fischereischein ausgestellt wird und letztendlich ein Gewässerschein benötigt wird. Dennoch gibt es auch Ausnahmen: In Niedersachsen wird zum Angeln lediglich eine bestandene Fischereiprüfung sowie ein Gewässerschein verlangt.
Der Fischereischein wird nach bestandener Fischereiprüfung beim zuständigen Ordnungsamt ausgehändigt. Die Verwaltungsgebühr ist vom zukünftigen Angelsportler selbstständig zu tragen, manchmal kommt noch eine zusätzliche Gebühr in Form einer Fischereiabgabe hinzu.